RZ-Weiterbildungen bei PROKODA sind förderfähig!

Sprechen Sie Ihr Unternehmen mal darauf an!
Unternehmen des Privatrechts mit Arbeitsstätte in NRW (jedes Bundesland hat individuelle Regelungen), die weniger als 250 Beschäftigte haben, können im Zeitraum von einem Kalenderjahr für bis zu 10 ihrer Beschäftigten einen Bildungsscheck erhalten.
PROKODA-Weiterbildungen wie z.B. CDCP / CDCS / CDCE und CDFOM sind bis 500,00 € / Teilnehmer förderfähig.